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Niederrheinhund – Allgemeine Geschäftbedingungen
§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Die AGB gelten für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen dem Reiseveranstalter NIEDERRHEINHUND und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
§2 Angebot und Vertragsschluß
(1) Mit der Buchung bietet der Teilnehmer NIEDERRHEINHUND den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen durch NIEDERRHREINHUND, soweit diese dem Teilnehmer vorliegen. Prospekte, die nicht von NIEDERRHEINHUND herausgegeben wurden, sind für NIEDERRHEINHUND nicht verbindlich.
(2) Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Im letzteren Fall bestätigt NIEDERRHEINHUND den Buchungseingang umgehend auf elektronischem Wege.
(3) Sofern der Teilnehmer eine Buchung für Mitreisende vornimmt, hat er für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat.
(4) Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Teilnehmers und entsprechende Buchungsbestätigung seitens NIEDERRHEINHUND zustande.
(5) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind durch NIEDERRHEINHUND nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen seitens NIEDERRHEINHUND hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
(6) Sofern NIEDERRHEINHUND in seiner Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung abweicht, so liegt hierin ein neues Angebot, an das NIEDERRHEINHUND 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf dieser Grundlage zustande, wenn der Teilnehmer die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung innerhalb der Bindungsfrist erklärt.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen.
(2) Die Preise schliessen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein.
(3) Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung einer Bestätigung und – bei mehrtägigen Reisen - eines Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Preis wird 14 Tage vor Reisebeginn fällig.
(4) Dauert die Reise nicht länger als 24h, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Teilnehmer € 75,00 nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
(5) Ist bis zum vereinbarten Zeitpunkt die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht vollständig bezahlt, wird nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung der Vertrag aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Teilnehmers fällig (vgl. §8 dieser Bedingungen).
§4 Leistungsänderungen
(1) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und von NIEDERRHEINHUND nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
(2) Eine Änderung einer Reiseleistung ist dem Teilnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme durch NIEDERRHEINHUND mitzuteilen.
(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurück zu treten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach seiner Information über die Änderung der Reiseleistung NIEDERRHEINHUND gegenüber geltend zu machen.
§5 Haftung für Mängel
(1) NIEDERRHEINHUND haftet für Reisemängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Garantien im Rechtssinne erhält der Teilnehmer durch NIEDERRHEINHUND nicht.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr beginnen mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll.
(4) Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.
§6 Haftung für Schäden
(1) Die vertragliche Haftung von NIEDERRHEINHUND für Schäden, die nicht das Leben, die Gesundheit oder oder den Körper des Teilnehmers betreffen, ist auf den dreifache Reisepreis beschränkt,
- sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde oder
- sofern NIERDERRHEINHUND für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
(2) Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet NIEDERRHEINHUND bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise. Eventuell darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
(3) Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen durch NIEDERRHEINHUND lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Start- und Zielort), haftet NIEDERRHEINHUND nicht.
§7 Bestimmungen für Hunde
(1) Für Reisen innerhalb Nordrhein-Westfalens gilt:
(a) Dem Teilnehmer sind die Bestimmungen des Landeshundegesetzes NRW sowie der Landeshundeverordnung NRW bekannt. Er verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen für die gesamte Dauer der Reise.
(b) Teilnehmer mit Hunden bestimmter Rassen gem. §10 Landeshundegesetz NRW sind verpflichtet, während der Reise ihren Hund mit Maulkorb und Leine zu führen. Im Falle einer erteilten Maulkorbbefreiung und/oder Leinenbefreiung ist/sind diese schriftlich bei Buchung NIEDERRHEINHUND vorzulegen.
(c) Gefährliche Hunde gem. §3 Landeshundegesetz NRW sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Generell gilt:
(a) Die im jeweiligen Reiseland geltenden, gesetzlichen Bestimmungen zum Führen von Hunden sind dem Teilnehmer bekannt. Er verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung dieser Bestimmungen für die gesamte Dauer der Reise.
(a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, für jeden an der Reise teilnehmenden Hund einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis vorzulegen.
(b) NIEDERRHEINHUND haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Jeder Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für sich und seinen Hund. NIEDERRHEINHUND haftet nicht für Schäden, die durch Hunde der Teilnehmer entstehen.
(c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, für jeden an der Reise teilnehmenden Hund eine wirksame Tollwutschutzimpfung vorzulegen.
(d) Läufige Hündinnen sind von einer Teilnahme ausgeschlossen.
(e) Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer der Reise allen Aufforderungen seitens NIEDERRHEINHUND (z.B. Anleinen des Hundes in bestimmten Situationen) Folge zu leisten.
(f) NIEDERRHEINHUND kann eine oder alle Leistungen der Reise verweigern, sofern sich der Teilnehmer nicht an die Bestimmungen unter Ziffer (1) und (2) hält, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gegenleistung hat.
§8 Rücktritt durch den Teilnehmer/Stornierung
(1) Der Teilnehmer kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück treten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei NIEDERRHEINHUND.
(2) Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann angemessener Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangt werden.
(3) Die Rücktrittsentschädigung beträgt
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 29. bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
- vom 21. bis zum 15. tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- vom 14. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
- vom 7. bis zum 1. tag vor Reiseantritt 90% des Reisespreises
- ab dem Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
(4) Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass NIEDERRHEINHUND kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
(5) NIEDERRHEINHUND behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrtet Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
§9 Umbuchungen
Ein Anspruch des Teilnehmers nach Vertragsabschluß auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels besteht nicht.
Wird auf Wunsch des Teilnehmers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, erhebt NIEDERRHEINHUND ein Entgelt in Höhe von 30,- Euro. Eine Umbuchung ist nur bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungswünsche des Teilnehmers nur nach Rücktritt vom Vertrag gem. §8 zu den dort aufgeführten Bedingungen bei gleichzeitiger Buchung einer anderen Reise durchgeführt werden.
§10 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch, obwohl sie ihm onrdungsgemäß angeboten wurden, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
§11 Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(1) NIEDERRHEINHUND ist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, wenn eine in der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. NIEDERRHEINHUND hat den Rücktritt vor Fälligkeit des Restreisepreises, spätestens aber am 14. Tag vor dem vereinbarten Reisebeginn dem Teilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Termin ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, hat NIEDERRHEINHUND unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
(2) Wir die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
§12 Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründe
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Bezüglich der Rückabwicklung gilt § 651 j Abs. 2 BGB.
(2) NIEDERRHEINHUND kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch NIEDERRHEINHUND nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall der Kündigung behält NIEDERRHEINHUND den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird.
§13 Obliegenheit des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, etwaige Reisemängel NIEDERRHEINHUND unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
(2) Der Teilnehmer hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern sowie eingetretene Schäden gering zu halten. Er hat NIEDERRHEINHUND auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
§14 Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften
(1) NIEDERRHEINHUND wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsabschluss über etwaige Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über etwaige Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Es wird davon ausgegangen, dass in der Person des Teilnehmers und eventueller Mitreisender keine Besonderheiten bestehen.
(2) Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Bereitstellung und das Mitführer aller erforderlichen Reisedokumente einschließlich notwendiger Impfungen. Sämtliche Nachteile aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschrift gehen zu seinen Lasten.
§15 Gepäck
Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Teilnehmer selbst zu beaufsichtigen. NIEDERRHEINHUND übernimmt für Schäden an oder durch mitgeführte Sachen und Gepäck keine Haftung.
§16 Ausschluss von Ansprüchen
(1) Der Teilnehmer hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb einer Frist von 1 Monat nach dem vertraglich vorgsehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise gegenüber NIEDERRHEINHUND geltend zu machen.
§17 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber NIEDERRHEINHUND abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§18 Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichststand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von NIEDERRHEINHUND. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§19 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht.